Sie können vielfältigen Fördermöglichkeiten nutzen, um sich Ihren Aus- und Weiterbildungsweg zu finanzieren. Vor einer verbindlichen Anmeldung zu einem unserer Kurse ist es unbedingt erforderlich, sich mit der entsprechenden Förderstelle in Verbindung zu setzen bzw. durch uns beraten zu lassen.
Fördermöglichkeiten:
Bildungsscheck
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen für die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung.
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können für ihre Beschäftigten Förderungen in Form von Bildungschecks beantragen. Die Ansprüche aus diesen Bildungsschecks werden an geeignete externe Dienstleister abgetreten. Die externen Dienstleister können diesen Anspruch nach Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme gegenüber der GSA geltend machen.
Gefördert werden grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für den Fall, dass eine Förderung nach der De-minimis-Regelung erfolgt, kann der Fördersatz bis zu 75 Prozent betragen.
Was wird gefördert?
Die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.
Wer kann Förderung erhalten?
Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
Wie hoch ist die Förderung?
Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung
- bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 500 €
- bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u.a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren),
- maximal 500 €
Qualifizierungen mit Abschlussorientierung oder Qualifizierungen mit Abschlusszertifikat oder anschlussfähige Teilqualifizierungen:
- bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 3.000 €
- bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u.a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren), maximal 3.000 €
Neu: Die Obergrenzen für maximale Höhen der zuwendungsfähigen Ausgaben (Matrix) gelten nur für Anträge auf eine 75% Förderung nach De-minimis-Verordnung.
Wie können Bildungsschecks beantragt werden?
Das Formular für die Beantragung können Sie hier anfordern:
Bildungsscheck (max. 500 Euro)
Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Antragstellung immer das aktuelle Formular verwenden! Derzeit sind für Bildungsschecks bis max. 500 Euro alle Formulare mit dem Versionsstand 34.001 und höher gültig.
Bildungsscheck (max. 3.000 Euro)
Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Antragstellung immer das aktuelle Formular verwenden! Derzeit sind für Bildungsschecks bis max. 3.000 Euro alle Formulare mit dem Versionsstand 54.001 und höher gültig.
Bildungsprämie
Sie wollen sich beruflich weiterbilden, aber Sie haben nicht genug Geld dafür? Mit dem Gutschein der Bildungsprämie können Sie Unterstützung vom Staat bekommen. Er zahlt die Hälfte zu Ihrer Weiterbildung dazu, bis zu 500 Euro. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Prämiengutschein bekommen.
Wer bekommt den Prämiengutschein?
Arbeitszeit:
Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche oder Sie sind in Elternzeit oder Pflegezeit.
Zu versteuerndes Einkommen im Jahr:
Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr ist höchstens 20.000 Euro hoch.
Wenn Sie verheiratet sind:
Das zu versteuernde Einkommen von beiden Ehepartnern zusammen ist höchstens 40.000 Euro hoch.
Wichtig: Das zu versteuernde Einkommen finden Sie in Ihrem letzten Steuerbescheid. Der Betrag kann deutlich niedriger sein als das jährliche Bruttoeinkommen.
Wofür kann ich den Prämiengutschein nutzen?
Sie können ihn für eine Weiterbildung nutzen, die Sie beruflich weiterbringt.
Wie bekomme ich einen Prämiengutschein?
Machen Sie einen Termin in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
Hier finden Sie unsere Beratungsstellen in ganz Deutschland: www.bildungspraemie.info/beratungsstellen
Die Beratung ist kostenlos.
Das müssen Sie zur Beratung mitbringen:
- einen gültigen Personalausweis
- einen Beschäftigungsnachweis, zum Beispiel Ihren Arbeitsvertrag oder eine Gehaltsabrechnung,
- einen Einkommensnachweis, zum Beispiel einen Einkommensteuerbescheid oder eine Gehaltsabrechnung.
Bei dem Termin sprechen Sie mit einer Beraterin oder einem Berater. Sie klären, für welche Weiterbildung Sie eine Förderung erhalten können.
Sie bekommen den Prämiengutschein direkt beim Termin.
Wie nutze ich den Prämiengutschein? : Geben Sie den Prämiengutschein bei der Anmeldung zu Ihrer Weiterbildung ab. Dann müssen Sie nur einen Teil der Weiterbildung selbst bezahlen.
BAFA Förderung
Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.
Alle weiteren Infos finden sie hier
Ansprechpartner der Akademie für Gesundheit & Wirtschaft für die Beantragung der Fördermittel und die organisatorische Planung und Begleitung:
Rene Portwich I Tel.: 0381 - 37 16 61 45 I Email: info@afgw.de